Wenn Sie in der TRNZ wohnen und / oder hier Eigentum besitzen, wird dringend empfohlen, dass Sie in der TRNZ ein Testament abgeben. Wenn Sie ein bestehendes Testament in einem anderen Land haben, besteht das Risiko, dass dieses hier nicht anerkannt oder akzeptiert wird und Ihre Wünsche daher möglicherweise nicht erfüllt werden.
Die Erbschaftsgesetze in der TRNZ unterscheiden sich von vielen anderen Ländern. Wenn Sie kein Testament haben oder nur ein Testament in Ihrem eigenen Land haben, kann Ihr Vermögen entgegen Ihren Wünschen verteilt werden.
Kapitel 195 "Testamente und Nachfolge" der Gesetze Zyperns, das seit seiner Einführung im Jahr 1948 weitgehend unverändert geblieben ist, ermöglicht einem britischen Staatsbürger die völlige Freiheit, über sein bewegliches (persönliches Eigentum oder Geld) oder unbewegliches Vermögen (Haus / Land) zu verfügen). Dieses Gesetz sieht auch vor, dass andere Ausländer ihr bewegliches Vermögen nach Belieben veräußern können. Ihr unbewegliches Vermögen muss jedoch möglicherweise gemäß den Erbregeln verteilt werden.
In Kapitel 29 Abschnitt 23 heißt es:
Kein Testament ist gültig, es sei denn, es muss schriftlich erfolgen und in der nachstehend genannten Weise ausgeführt werden, dh:
es ist am Fuße oder am Ende davon vom Erblasser oder von einer anderen Person in seinem Namen in seiner Gegenwart und auf seine Anweisung zu unterzeichnen; und
• Diese Unterschrift muss vom Erblasser in Anwesenheit von zwei oder mehr gleichzeitig anwesenden Zeugen vorgenommen oder bestätigt werden. und
• Diese Zeugen müssen den Willen in Gegenwart des Erblassers und in Gegenwart des anderen bezeugen und unterschreiben, es ist jedoch keine Form der Bescheinigung erforderlich. und
• Wenn das Testament aus mehr als einem Blatt Papier besteht, muss jedes Blatt vom oder im Namen des Erblassers und der Zeugen unterschrieben oder paraphiert werden.
Die zyprischen Gesetze über unbewegliches Vermögen sind in Kapitel 224 enthalten und haben einen starken Einfluss auf das osmanische Landrecht. Im zyprischen Recht wird zwischen dem „statuatorischen Teil“ und dem „verfügbaren Teil“ des Nachlasses unterschieden. Das Gesetz enthält detaillierte Regeln, die die Freiheit einschränken, über sein Eigentum nach Wunsch zu verfügen. TRNZ-Staatsangehörigen und anderen Ausländern (einschließlich EU-Staatsangehörigen) ist es nicht gestattet, über ihren gesamten Nachlass nach eigenem Ermessen zu verfügen.
Unabhängig davon, wo eine Person in Nordzypern oder in ihrem Heimatland gestorben ist, wird ein Fall „Tereke“ (Nachlass) eröffnet, wenn Sie Vermögenswerte in der TRNZ besitzen.
Wenn es kein Testament gibt oder das letzte Testament nicht anerkannt wird, weil es entweder im Ausland erstellt wurde oder in der TRNZ erstellt wurde, aber formale Fehler enthält oder unvollständig ist, kann der Tereke-Prozess mehrere Jahre dauern und für Erben sehr kostspielig sein.
Wenn es ein gültiges Testament gemäß den örtlichen Gesetzen gibt, das beim Bezirksgericht eingereicht wurde, wird das Tereke relativ schnell und kostengünstig vorgehen.
Wenn eine Person stirbt ohne ein Testament zu hinterlassen, wird ihr Vermögen gemäß den TRNC-Vererbungsregeln verteilt, d. H.
Wenn eine Person stirbt und eine Ehefrau oder einen Ehemann hinterlässt, hat diese Ehefrau oder dieser Ehemann nach Begleichung der Schulden und Verbindlichkeiten des Nachlasses in der Regel Anspruch auf einen Anteil am gesetzlichen Teil und gegebenenfalls am nicht zur Verfügung gestellten Teil wie folgt: das heißt-
Wenn der Verstorbene weder eine Ehefrau noch einem Ehemann hinterlassen hat:
a) Bei jedem Kind oder Nachkommen (Enkelkindern) ist dieser Anteil das Sechstel des gesetzlichen Teils und des nicht entsorgten Teils. Wenn jedoch mehr Kinder als fünf Kinder leben (unabhängig davon, ob sie leben oder von Nachkommen vertreten werden), ist dies der Fall ein Anteil sein, der dem Anteil eines solchen Kindes entspricht:
b) Kein Kind oder Nachkomme davon, sondern ein Vorfahr oder Nachkomme davon innerhalb des dritten Grads der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen. Dieser Anteil ist die Hälfte des gesetzlichen Teils und des nicht entsorgten Teils:
c) Kein Kind oder Nachkomme davon, noch ein Vorfahr oder Nachkomme innerhalb des dritten Grads der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, sondern ein Vorfahr oder Nachkomme davon des vierten Grads der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen, dieser Anteil beträgt die drei Viertel des gesetzlicher Teil und des nicht entsorgten Teils:
d) Kein Kind oder Nachkomme davon oder ein Vorfahr oder Nachkomme davon innerhalb des vierten Grads der Verwandtschaft mit dem Verstorbenen. Dieser Anteil ist der gesamte gesetzliche Teil und der gesamte nicht entsorgte Teil.
Hinweis: Unverheiratete Partner sind nicht zum Erben berechtigt.
In der TRNZ hat der Staat / die Regierung nur dann Anspruch auf den Erlös aus Ihrem Nachlass, wenn es keine „nächsten Angehörigen“ gibt. Es werden jedoch sechs Verwandtschaftsgrade berücksichtigt, so dass es üblich ist, dass es lebende Verwandte gibt, zwischen denen das Anwesen aufgeteilt werden kann. Der sechste Grad umfasst zweite Cousins.
Es ist viel einfacher ein Testament im TRNZ vorzubereiten und beim Nachlasskanzler beim Bezirksgericht einzureichen. Dies stellt sicher, dass Ihr Vermögen geschützt ist und Zweifel an der Gültigkeit des Testaments vermieden werden. Ihr TRNZ-Testament sollte nur Ihr Eigentum und andere Vermögenswerte in der TRNZ abdecken. Alle Vermögenswerte, die Sie in anderen Ländern halten, sollten in anderen Testamenten aufbewahrt werden.
Es gibt verschiedene Methoden, mit denen Sie Ihr Testament vorbereiten können. Viele Leute verwenden ihren Anwalt, um ein Testament in ihrem Namen vorzubereiten. Die Kosten liegen zwischen £ 180 und £ 250 (einschließlich Mehrwertsteuer). Es stehen jedoch günstigere Optionen zur Verfügung. Sie können beispielsweise einen Notar verwenden, der im Allgemeinen sehr vertraut ist die korrekte Formulierung eines Testaments, den erforderlichen Inhalt, die erforderlichen Dokumente und insbesondere das Verfahren der ordnungsgemäßen Hinterlegung vor Gericht.
Ihr Testament sollte idealerweise sowohl auf Türkisch als auch auf Englisch (oder in Ihrer Muttersprache) vorbereitet sein und von zwei unabhängigen Zeugen bezeugt werden, die keine Begünstigten des Testaments sind. Jede Seite Ihres Testaments muss sowohl vom Testator (Person, die das Testament vorbereitet) als auch von 2 Zeugen unterschrieben sein, die bei der Unterzeichnung des Testaments anwesend sein müssen. Der Testator muss über 18 Jahre alt sein.
Der Wortlaut von TRNZ Testamenten ist normal und in relativ einfacher Sprache verfasst. Wenn Sie Ihr Testament schreiben, sollten Sie den Eröffnungsbegriff „Der letzte Wille und das Testament“ verwenden, um zu zeigen, dass er frühere Testamente nachdatiert.
Ihr Testament sollte dem Nachlasskanzler beim örtlichen Bezirksgericht vorgelegt werden, und eine Kopie des Testaments sollte dort eingereicht werden.
Wenn Sie einen Anwalt oder Notar zur Vorbereitung Ihres Testaments einsetzen, arrangieren diese in der Regel das Treffen mit dem Nachlasskanzler in Ihrem Namen und begleiten Sie zu dem Treffen. Wenn Sie Ihr Testament selbst unter Anleitung der Bank oder einer anderen Organisation vorbereiten, müssen Sie das Treffen mit dem Nachlassregistrator selbst vereinbaren.
Der Nachlasskanzler prüft das Testament, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten eingehalten wurden, und prüft die Identität des Erblassers. Sie benötigen Ihren Reisepass und Fotokopien der Reisepässe Ihrer beiden Zeugen. Dies verringert das Risiko, dass jemand in Zukunft das Testament mit der Begründung bestreitet, dass es sich um eine Fälschung handelt oder dass die entsprechenden Formalitäten nicht eingehalten wurden. Das Original-Testament wird abgestempelt und beim Gericht eingereicht, und Sie erhalten Kopien mit einer offiziellen Quittung.
Das Büro des Nachlasskanzlers befindet sich im Gerichtsgebäude von Girne. Gehen Sie zum ersten Büro auf der linken Seite hinter dem Bogen. Um einen Termin zu vereinbaren, ist das Büro des Standesbeamten das nächste Büro. Die Arbeitszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag, nur von 09:00 bis 11:00 Uhr. Die Kosten für die Registrierung betragen 98 TL und werden in Briefmarken bezahlt.
Hinweis: Die Briefmarken sollten 92tl + 6tl sein, da die 92tl-Briefmarken am Testament angebracht sind und die 6tl-Briefmarken in das Registrierungsbuch aufgenommen werden. Nachdem das Testament registriert und versiegelt wurde, erhalten Sie eine Quittung mit der Referenznummer des Testaments. Sie sollten dies zusammen mit einer Kopie des Testaments an einem sicheren Ort aufbewahren, da Ihre Testamentsvollstrecker dieses Dokument benötigen, um das Testament wiederherzustellen.
Bei der Vorbereitung eines Testaments sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
• Wen möchten Sie als Testamentsvollstrecker einsetzen (ein Testamentsvollstrecker kann auch ein Begünstigter sein)?
Dies kann ein Anwalt oder ein enger Freund / Verwandter sein
Wenn Ihr Testament einfach ist, reicht ein Laien-Testamentsvollstrecker aus
Wenn Ihr Testament komplexer ist, ist es möglicherweise vorzuziehen, einen Anwalt zu ernennen
• Welche Vermögenswerte haben Sie beispielsweise in der TRNC?
Eigentum / Land
Fahrzeuge
Einsparungen auf Bankkonten
Andere hochwertige persönliche Gegenstände oder Gegenstände von besonderer Bedeutung
• Wer sollen die Begünstigten sein und was möchten Sie jedem Begünstigten überlassen oder wie soll Ihr Nachlass aufgeteilt werden?
Hinweis: Sie sollten Ihr Testament regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass es nicht geändert werden muss. Namensänderungen oder Adressänderungen bedeuten nicht unbedingt, dass Sie ein neues Testament erstellen müssen. Sie sollten jedoch Beweise für solche Änderungen aufbewahren, damit Ihre Testamentsvollstrecker alle vom Gericht verlangten Nachweise vorlegen können. Wenn Sie Änderungen an Ihrem Testament vornehmen, wird empfohlen, ein neues Testament vorzubereiten, da Änderungen durch Hinzufügen eines Codicils nach zypriotischem Recht Probleme verursachen können.
Testamente außerhalb der TRNZ vorbereitet
Wenn das Testament außerhalb des Landes unterzeichnet ist, aber angibt, dass es Eigentum in der TRNZ abdeckt, sofern es die oben genannten Formalitäten erfüllt hat, ist es gültig. Im Todesfall kann es jedoch schwieriger sein, den Willen zu beweisen. Manchmal können die Zeugen des Testaments im Rahmen des Nachlassverfahrens aufgefordert werden, vor Gericht zu erscheinen oder Dokumente zu unterschreiben. Dies kann kompliziert sein, wenn sie im Ausland leben.
Hinweis: Der Nachlasskanzler am Bezirksgericht akzeptiert die Registrierung von Testamenten, die außerhalb des Landes unterzeichnet wurden, nicht.
Nach Ihrem Tod müssen der ernannte Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstrecker Ihres Testaments beim Nachlassgericht eine Bewilligung des Nachlasses oder der Verwaltung beantragen. Die Bewilligung des Nachlasses / der Vertretung wird vom Nachlassregister ausgestellt und gibt dem Testamentsvollstrecker oder Administrator die Befugnis, Ihr Vermögen gemäß den Gesetzen und den Bestimmungen Ihres Testaments zu verwalten.
Erbschaftssteuer in der TRNZ
Die Schwelle für die Erbschaftssteuer beträgt das 30-fache des jährlichen Mindestlohns (was etwa 100.000 GBP entspricht). Wenn der Wert des Nachlasses diesen Betrag überschreitet, wird eine Erbschaftssteuer auf den Betrag über dem Schwellenwert von 100.000 GBP in Höhe von 1% gezahlt.
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